AGB

AGB

Die Hello Holidays GmbH vermittelt Ferienunterkünfte. Vertragliche Beziehungen entstehen direkt zwischen dem Vermieter und dem Gast. Die Hello Holidays GmbH ist nicht Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651 a ff. BGB. Die nachfolgenden Bedingungen werden Inhalt des zwischen dem Vermieter und dem Mieter zustande kommenden Mietvertrages.

1. Vertragsabschluss

Ein verbindlicher Mietvertrag kommt zustande, indem wir Deine Buchungsanfrage (telefonisch, per Post, Internetbuchung oder E-Mail) annehmen und Dich hierüber durch Überreichung einer Buchungsbestätigung (per Post, Fax oder E-Mail) in Textform informieren.

2. Gästezahl / Nutzung

Das Appartement ist für die jeweils ausgeschriebene und in der Buchungsbestätigung vermerkte Personenzahl ausgelegt. Eventuelle weitere Übernachtungsgäste müssen 24 Stunden vorher beim Vermieter angekündigt werden. Eine Weitervermietung/Untervermietung oder anderweitige, gar gewerbliche Nutzung ist nicht zulässig.

3. Anreise / Abreise

Das Appartement steht am Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Die Schlüsselübergabe erfolgt durch eine Schlüsselbox. Die Abreise muss bis 11:00 Uhr erfolgen. Bezüglich der im Vertrag vereinbarten Mietzeit gelten der An- und Abreisetag jeweils als voller Tag.

4. Mietpreis

Als Mietpreis gilt der im Buchungsformular vereinbarte Endpreis. Im Mietpreis sind die Miete und alle Nebenkosten, Bettwäsche, Handtücher und Reinigung enthalten. Nicht im Mietpreis enthalten ist die Kurtaxe. Der Vermieter kann bei der Anreise die Entrichtung einer Kaution in Höhe von 200,00 € verlangen. Der Vermieter erstattet diese Kaution bei rechtzeitiger Räumung der Ferienwohnung und Herausgabe aller Schlüssel am Abreisetag, sofern keine Schäden an der Ferienwohnung festgestellt werden.

5. Zahlung

Buchung und Zahlung über ein Partnerportal:

Wenn der Gast über ein Partnerportal bucht und bereits die Zahlung direkt über das Portal abwickelt, ist damit die Zahlungspflicht abgegolten. Sollte der Gast sich dazu entscheiden, zwar über ein Portal zu buchen, jedoch die Zahlung über ein anderes Zahlungsmittel abzuwickeln, so erhält der Gast alle Informationen dazu per Mail. In jedem Fall muss die Zahlung der Buchung vor Anreise des Gastes eingegangen sein.

Überweisung:

Spätestens 5 Tage nach Buchung ist eine Anzahlung von 30% der Mietsumme, oder mind. 200 € auf das in der Buchungsbestätigung genannte Konto zu überweisen. Der Vermieter behält sich vor, im Falle nicht rechtzeitiger Zahlung der Anzahlung vom Mietvertrag zurückzutreten. Der Vermieter ist dann berechtigt, eine Entschädigung nach den Pauschalen gemäß Ziffer 6 dieser AGB geltend zu machen. Der restliche Mietpreis ist bis spätestens zum 14. Tag vor Mietbeginn zu entrichten. Liegen zwischen dem Tag des Vertragsabschlusses und dem Tag des Mietbeginns weniger als 21 Tage, ist der gesamte Mietpreis sofort nach Vertragsabschluss zu überweisen. Nichtzahlung des Mietpreises bis zum Mietbeginn kommt einer Stornierung zum Zeitpunkt des Mietbeginns gleich. Es entfällt der Anspruch auf Nutzung des Appartements und 100 % des vereinbarten Mietpreises werden fällig. Bei einer Vertragsdauer von mehr als 1 Monat (Langzeitmiete) besteht Zahlungspflicht für die gesamte vereinbarte Mietdauer.

6. Rücktritt

Der Mieter kann jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten. Die Erklärung zum Rücktritt ist von dem Tage an wirksam, an dem sie schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) eingeht. Bei einem Rücktritt entstehen folgende Kosten, die in Prozent wie folgt berechnet werden:

Bis 29 Tage vor Mietbeginn: 0 % des Mietpreises

Ab 28 Tagen vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises

Ab 7 Tagen vor Mietbeginn: 100 % des Mietpreises

Stornierungen und Änderungen, die verspätet erfolgen, sowie Nichtanreisen werden mit dem Gesamtbetrag berechnet. Bei einer bereits geleisteten Mietvorauszahlung werden die vorgenannten Kosten verrechnet und der Restbetrag erstattet. Bei Nichtanreise ohne vorherige rechtzeitige Benachrichtigung hat der Vermieter das Recht (24 Stunden nach Anreisetermin), das Appartement weiter zu vermieten. Ein Recht auf Bezug des Objektes besteht dann nicht mehr. Bei früherer Abreise verfällt die geleistete Zahlung für die gebuchte Zeit. Wir empfehlen den Abschluss einer Rücktrittsversicherung.

7. Nichtbereitstellung

Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Appartements infolge höherer Gewalt oder aus Gründen, die der Vermieter zu vertreten hat, dem Gast eine schon gezahlte Miete zu erstatten.

8. Reklamationen

Stellt der Mieter bei Bezug des Appartements fest, dass diese nicht der Beschreibung entspricht oder Mängel aufweist, ist er verpflichtet, dies unverzüglich – spätestens jedoch nach 3 Tagen – zu melden. Nach Ablauf dieser Frist können hieraus entstehende Ansprüche an den Vermieter nicht mehr geltend gemacht werden. Mängel werden – soweit möglich – sofort beseitigt.

9. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN

Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten). Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere: das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen; die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten; keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin. Die Nutzung des WLAN Internetzugangs unterliegt den Bedingungen, die in einer Zusatzvereinbarung niedergelegt sind, welche bei Übergabe des Zugangscodes überreicht wird. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs für irgendeinen Zweck.

10. Hausordnung

Die Hausordnung des Gebäudes ist Bestandteil des Mietvertrages. Sie ist in den jeweiligen Wohnungen ausgehängt. Haustiere sind nur in einigen Unterkünften erlaubt. Wenn dies der Fall ist, ist der Mieter verpflichtet, bei der Buchung anzugeben, ob und mit welchem Haustier er anreist. Rauchen von Wasserpfeifen, Zigaretten oder jeglichen Zigarettenalternativen ist in der Ferienunterkunft strengstens untersagt. Das Rauchen auf dem Balkon und der Terrasse ist zulässig. Bei Zuwiderhandlung und Nichteinhaltung der Hausordnung behält sich der Vermieter vor, das Mietverhältnis zu beenden, ohne Rückzahlung bereits gezahlter Beträge.

11. Allgemeines

Der Vermieter ist berechtigt, das Appartement bei Bedarf, z.B. für kurzfristig notwendig gewordene Reparaturen oder zur Überprüfung des vertragsgemäßen Gebrauchs zu betreten. Die Benutzung der Wege zum Appartement, dies schließt sowohl die Außenanlage als auch Treppenhaus ein, erfolgt auf eigene Gefahr.

12. Datenerfassung

Personengebundene Daten des Kunden werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG) erhoben. Sie werden Dritten nur insoweit zugänglich gemacht, als dies zur Abwicklung der Vermietung notwendig ist (Hausverwaltung, Versicherung, etc.).

13. Sorgfaltspflichten

Die Mieter haben die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden haben die Mieter zu ersetzen. Die Mieter sind verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Vor Abreise hat der Mieter den Müll in den im Außenbereich befindlichen Mülltonnen zu entsorgen. Für Glasflaschen steht ein öffentlicher Glascontainer zur Verfügung. Die Bettwäsche ist abzuziehen und die Wohnung sollte besenrein hinterlassen werden.

14. Schadenmeldung / Haftungsregelungen

Der Mieter ist verpflichtet, jegliche Schäden (z.B. Glasbruch, Defekt eines Möbelstückes etc.), die während der Mietzeit entstanden sind, spätestens bei Rückgabe des Appartements anzuzeigen. Er haftet selbst für verursachte Schäden im/am Appartement während seiner Nutzung in voller Höhe. Bei Verlust von Schlüsseln werden die Schlosszylinder aus Sicherheitsgründen ausgetauscht. Der Mieter hat für die dadurch entstehenden Kosten aufzukommen. Eine Haftpflichtversicherung, die für eine Übernahme solcher Kosten ggf. besteht, wird der Mieter dem Vermieter unmittelbar benennen. Der Vermieter haftet nicht für den Verlust und/oder die Zerstörung von persönlichen Gegenständen des Mieters. Für kurzfristigen Ausfall von öffentlicher Versorgung wie Strom, Wasser, Gas kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden, eine Preisminderung ist ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für höhere Gewalt.

15. Salvatorische Klausel / Gerichtsstand

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit den gesamten Regelungen dieser AGB. Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung entsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen.

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